Erfurt/Düsseldorf. Die mehrfache Befristung von Arbeitsverträgen im öffentlichen Dienst wegen knapper Haushaltsmittel verstößt nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) gegen EU-Recht. Nun muss der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg über die entsprechenden deutschen Vorschriften entscheiden (AZ.: 7 AZR 485/09 (A)).

Eine Justizangestellte aus Nordrhein-Westfalen hatte geklagt, weil sie von Juli 1996 bis Dezember 2006 insgesamt 13 befristete Arbeitsverträge erhalten hatte. EU-Staaten seien verpflichtet, "Missbrauch durch befristete Arbeitsverträge zu vermeiden", urteilte das BAG. Außerdem liege ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz vor. Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes haben nach deutschem Recht bisher bessere Möglichkeiten zur Befristung als die Privatwirtschaft.