Berlin/Düsseldorf. Die CDU muss 61 772,66 Euro Strafe wegen eines Verstoßes ihres nordrhein-westfälischen Landesverbands gegen das Parteiengesetz zahlen. In ihrem Rechenschaftsbericht 2005 hätte die CDU knapp 31 000 Euro als Spende einer Wählerinitiative an die Landes-CDU aufführen müssen, wie die Bundestagspressestelle am Freitag in Berlin mitteilte. Da dies unterblieben sei, müsse die Partei nun eine Sanktion in doppelter Höhe des nicht veröffentlichten Betrags bezahlen.