Was sich bei Hartz IV ändert und wer welche Leistungen im nächsten Jahr bekommt

Berlin. Die Bundesregierung hat gestern den Gesetzentwurf für Änderungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV) auf den Weg gebracht. Direkt davon betroffen sind rund 4,7 Millionen erwachsene Bezieher von Arbeitslosengeld II sowie rund zwei Millionen Jugendliche und Kinder. Die wichtigsten Details:

Regelsätze: Der monatliche Höchstsatz der Zahlungen zum Lebensunterhalt eines Erwachsenen steigt zum 1. Januar 2011 um fünf Euro auf 364 Euro. Künftig wird der Regelsatz zum Anfang eines jeden Jahres erhöht, und zwar auf der neuen Grundlage der Preis- und Lohnentwicklung. Für Kinder werden in drei Altersgruppen eigene Regelsätze festgelegt, die unverändert bleiben: 215 Euro (null bis fünf Jahre), 251 Euro (sechs bis 13 Jahre), 287 Euro (14 bis 17 Jahre). Zusätzlich werden die Miet- und Heizkosten einer angemessenen Wohnung erstattet.

Bildungs- und Teilhabepaket: Für die Kinder und Jugendlichen in Hartz-IV-Familien gibt es zusätzlich ein Bildungs- und Teilhabepaket für Nachhilfe, Sporttreiben, warmes Schulessen, Klassenausflüge u. a., dessen Kosten das Arbeitsministerium nun auf 700 Millionen Euro jährlich beziffert. Diese Leistungen sollen auch 300 000 Kinder bekommen, deren Eltern kein Hartz IV, aber den Kinderzuschlag von bis zu 140 Euro im Monat bekommen:

Zuverdienst: Wer mehr als 800 Euro im Monat hinzuverdient, kann vom 1. Juli 2011 an bis zu 20 Euro mehr als bisher davon behalten. Davon profitieren gut 300 000 der derzeit knapp 1,4 Millionen Hartz-IV-Aufstocker.