Das Bundesverfassungsgericht hat am 9. Februar die Berechnungsgrundsätze für die Hartz-IV-Leistungen verworfen. Diese seien intransparent und mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Die Karlsruher Richter beanstandeten allerdings nicht die Höhe der Leistungen für die rund 6,7 Millionen Hartz-IV-Bezieher - darunter gut 1,7 Millionen Kinder.

Karlsruhe forderte für die Berechnung ein transparentes Verfahren nach dem tatsächlichen Bedarf, besonders für Kinder in den unterschiedlichen Altersstufen, und setzte dafür eine Frist bis zum 31. Dezember.