Berlin. Die nachträgliche Sicherungsverwahrung in Deutschland soll abgeschafft werden. Bereits heute betroffene Täter sollen zur Therapie in speziellen Einrichtungen untergebracht werden - aber nur, wenn sie psychisch gestört sind. Insgesamt wird die Sicherungsverwahrung auf gefährliche Schwerverbrecher wie Sexual- und Gewalttäter beschränkt.

Mit einem entsprechenden Beschluss machte das Bundeskabinett gestern in Berlin den Weg für einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen frei. "Die Sicherungsverwahrung wird es künftig also nur noch dann geben, wenn sie im Urteil bereits angeordnet oder zumindest vorbehalten war", sagte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Gefährliche Schwerverbrecher sollen schon bei der Verurteilung als solche erkannt werden. "Vor allem die Möglichkeiten der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung werden dazu ausgebaut." Das Gesetz solle Wildwuchs der bestehenden Regelungen beenden. Es soll Anfang kommenden Jahres in Kraft treten. Die Führungsaufsicht für entlassene Straftäter soll so gestärkt werden, dass diese elektronisch überwacht werden können.

Psychisch gestörte Täter, die bisher in nachträglicher Sicherungsverwahrung saßen, sollen in geschlossenen Einrichtungen therapiert werden. Dies soll nur Täter betreffen, die wegen eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nach Ende ihrer Haftzeit freikamen oder noch entlassen werden müssen. "Für alle anderen Fälle gilt diese Therapieunterbringung nicht", erläuterte ein Sprecher. Auf das Modell hatten sich Leutheusser-Schnarrenberger und Innenminister Thomas de Maizière (CDU) Anfang September geeinigt. Nach dem Straßburger Urteil standen in Deutschland rund 80 Täter vor der Entlassung, obwohl sie noch als gefährlich gelten.

Unionsfraktionsvize Günter Krings (CDU) lobte das geplante Therapieunterbringungsgesetz: Eine Schutzlücke werde geschlossen. Die Länder müssten nun prüfen, inwieweit solche Unterbringungsmöglichkeiten zu schaffen seien.