Karlsruhe. Verfassungsbeschwerden von Bürgern gegen die geplante Volkszählung im Jahr 2011 dürfen sich nicht pauschal gegen das gesamte Zensusgesetz richten. Kläger müssten "exakt" aufzeigen, durch welche Vorschrift und inwieweit sie sich in ihren Grundrechten verletzt fühlten, betonte das Bundesverfassungsgericht in einem gestern veröffentlichten Beschluss. Die Volkszählung ("Zensus") wird 2011 aufgrund einer EU-Richtlinie europaweit erfolgen.