Arbeitgeberpräsident: Zuverdienste bis 200 Euro voll auf das Arbeitslosengeld anrechnen

Hamburg. Die Organisation für Wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit (OECD) hat die Bundesregierung aufgefordert, die Neuberechnung der Hartz-IV-Sätze für eine Kurskorrektur in der Arbeitsmarktpolitik zu nutzen. Das Armutsrisiko in Deutschland sei im internationalen Vergleich "sehr hoch", sagte OECD-Experte Herwig Immervoll der "Frankfurter Rundschau". Dies liege aber nicht an zu niedrigen Sozialleistungen, sondern an den geringen Anreizen zur Aufnahme existenzsichernder Beschäftigung. Deutschland fördere zu stark niedrig entlohnte Jobs, sagte Immervoll. Langzeitarbeitslose hätten "nach wie vor einen vergleichsweise geringen finanziellen Anreiz, eine existenzsichernde Beschäftigung anzunehmen". Im Oktober entscheidet die Koalition über die Zuverdienstgrenze.

Auch Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt sprach sich deutlich dafür aus, die Arbeitsanreize für Hartz-IV-Empfänger zu stärken. "Derzeit ist es für viele Langzeitarbeitslose attraktiver, mit geringem Arbeitseinsatz ein Taschengeld zur Fürsorgeleistung hinzuzuverdienen, als länger zu arbeiten", sagte Hundt dem Hamburger Abendblatt. Der Sozialstaat könne aber nur funktionieren, wenn Arbeitslose schnell wieder wirtschaftlich auf eigenen Füßen stünden. Deshalb fordere er, "geringe Verdienste bis 200 Euro voll auf das Arbeitslosengeld II" anzurechnen. Dafür solle aber die Anrechnung für Menschen, die Vollzeit oder vollzeitnah arbeiten, reduziert werden. Wer Hartz IV bekommt, darf derzeit von einem Zuverdienst 100 Euro behalten. Was darüber liegt, wird zu 80 Prozent mit der staatlichen Unterstützung verrechnet.

Das Abendblatt zeigt, wie es andere Staaten mit den Arbeitslosen halten.

Ein Alleinstehender erhält in Großbritannien 332 Euro im Monat

Arbeitslose erhalten in Großbritannien durchschnittlich 38 Prozent des letzten Nettoeinkommens. Dieses Arbeitslosengeld bekommt aber nur, wer mindestens zwei Jahre in die National Insurance eingezahlt hat. Wenn die Betroffenen auch nach sechs Monaten sich nicht selbst finanzieren können, erhalten sie ein Arbeitslosengeld, das unabhängig vom letzten Gehalt ist. Dieses entspricht in etwa Hartz IV und ist zeitlich nicht begrenzt. Umgerechnet erhält ein Alleinstehender 332 Euro im Monat. Paare erhalten 530 Euro. Der Staat übernimmt das Geld für die Wohnung und zahlt Familien Kindergeld.

Betroffene in Dänemark erhalten monatlich 1300 Euro

Nur wer eine Aufenthaltsgenehmigung besitzt und mindestens sieben Jahre in Dänemark verbracht hat, darf Sozialhilfe in Anspruch nehmen. Die Grundsicherung wird individuell berechnet. Einen einheitlichen Satz gibt es nicht. Antragsteller müssen sich aktiv um einen Job bemühen und sich regelmäßig fortbilden. Alle Arbeitslosen, die älter als 25 Jahre sind, erhalten etwa 1300 Euro pro Monat, bei Eltern erhöht sich der Betrag auf 1750 Euro pro Monat. Wohngeld wird zusätzlich vom Staat gezahlt, welches bis zu 520 Euro betragen darf. Das ist im Vergleich zu den deutschen Hartz-Sätzen zwar viel Geld. Allerdings wird die Sozialhilfe in Dänemark besteuert.

Familiensolidarität ersetzt in Italien weitgehend staatliche Hilfe

Eine Grundsicherung für Arbeitslose oder Sozialhilfe existiert in Italien nicht. Familiensolidarität ersetzt noch immer weitgehend staatliche Hilfe. Arbeitslosengeld erhält nur, wer in einem Betrieb mit mehr als 15 Mitarbeitern angestellt war. Sechs Monate lang erhalten Betroffene 60 Prozent des Gehalts. Nach einem halben Jahr sinkt die Arbeitslosenunterstützung schrittweise ab, auf ein Minimum von 40 Prozent. Eine Grundsicherung bekommen Menschen in Italien erst ab ihrem 65. Lebensjahr. Wer im Jahr weniger als 5350 Euro verdient hat, bekommt eine Sozialrente von 412 Euro.

Der Regelsatz für Alleinstehende beträgt in Frankreich 454,20 Euro

Die Höhe der Arbeitslosenhilfe misst sich in Frankreich an der Höhe des Lohnes. Wer sechs Monate angestellt war, erhält 40,4 Prozent bis 57,4 Prozent des letzten Gehalts. Das Minimum sind 26,93 Euro pro Tag. Alleinstehende bekommen 454,20 Euro pro Monat. Zusätzlich zahlt der Staat die Miete. Paare mit Kindern erhalten Familiengeld. Wer länger als 25 Jahre gearbeitet hat und älter als 57 Jahre ist, erhält sogar 42 Monate Hilfe. Die Versicherer können den Arbeitslosen die Bezüge kürzen, wenn diese sich weigern die Jobangebote des Arbeitsamtes anzunehmen. Wenn der Betroffene gering bezahlte Arbeit wieder aufnimmt, wird ein Prozentsatz weitergezahlt.