Leipzig. Ein Transportunternehmer aus Kiel ist vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit zwei Klagen gegen Lkw-Überholverbote gescheitert. Die obersten deutschen Verwaltungsrichter entschieden, an den Verboten auf der A 8 in Bayern und der A 7 und A 45 in Hessen gebe es nichts zu bemängeln und bestätigten damit Urteile aus den Vorinstanzen. Der Kläger hatte kritisiert, die Verbote würden wie Pilze aus dem Boden schießen - ohne dass die Behörden prüften, ob damit konkrete Gefahren beseitigt würden. Nach der Straßenverkehrsordnung dürfen Überholverbote nur angeordnet werden, wenn aufgrund der örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das Risiko einer Beeinträchtigung von Leib, Leben und Eigentum erheblich übersteigt (Az.: 3 C 37.09 und 3 C 32.09).