Karlsruhe. Die seit Jahresbeginn laufende Speicherung von Arbeitnehmerdaten wird vorerst weitergeführt. Das Bundesverfassungsgericht lehnte in einem veröffentlichten Beschluss einen Eilantrag gegen den umstrittenen elektronischen Entgeltnachweis "Elena" ab. Wie die Anwaltskanzlei Riechwald betonte, sollte mit dem Eilantrag eine sofortige Aussetzung des "Elena"-Verfahrensgesetzes erreicht werden.