Düsseldorf. Die Bundesregierung erwägt offenbar, bei der Neuberechnung der Hartz IV-Regelsätze künftig Ausgaben für Alkohol und Tabak nicht mehr zu berücksichtigen. Dazu gebe es derzeit Überlegungen auf "unterer Ebene", berichtet die in Düsseldorf erscheinende "Rheinische Post" unter Berufung auf Koalitionskreise.

Eine endgültige Meinungsbildung sei in zwei bis drei Wochen zu erwarten, wenn die Auswertung der aktuellen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe vorliege. Bis Ende dieses Jahres muss der Gesetzgeber nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Hartz-IV-Regelsätze neu festlegen. Grundlage soll die Auswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) aus dem Jahr 2008 sein.