Katholische Kirche will jeden Verdacht melden. Finanzielle Entschädigungen wurden ausgeklammert

Trier. Die katholische Kirche zieht Konsequenzen aus dem Missbrauchsskandal: Ab sofort gelten beim Thema sexueller Missbrauch strengere Regeln. Bei jedem Verdacht soll künftig automatisch die Staatsanwaltschaft eingeschaltet werden. Diese Meldepflicht entfalle "ausnahmsweise" nur, wenn dies das Opfer ausdrücklich wünsche, sagte der Missbrauchsbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Stephan Ackermann, gestern in Trier.

"Uns war es wichtig, eine optimale Unterstützung der Staatsanwaltschaft zu garantieren und gleichzeitig dem Opferschutz gerecht zu werden." Ackermann stellte die verschärften Leitlinien der katholischen Kirche zum Vorgehen bei sexuellem Missbrauch vor, mit denen die deutschen Bischöfe auf die Flut von bekannt gewordenen Missbrauchsfällen seit Jahresbeginn reagieren. Anders als die bisherigen Vorschriften von 2002 gelten die Regeln nicht nur für Geistliche, sondern für alle Mitarbeiter im Dienst der Kirche, somit auch für Ehrenamtliche.

Die umstrittene Frage der finanziellen Entschädigung von Opfern wurde in den Regeln, die ab 1. September gelten, ausgeklammert. Darüber solle mit der Bundesregierung, Experten und Opferverbänden am runden Tisch geredet werden.

"Die schrecklichen Erkenntnisse und Erfahrungen der vergangenen Monate haben uns gezeigt, dass die Leitlinien von 2002 nicht in allen Punkten präzise genug waren", sagte der Trierer Bischof. "Deshalb haben wir sie noch einmal einer besonders kritischen Prüfung unterzogen und verschärft." Der neue Text, der nun 55 statt bisher 16 Punkte umfasst, entstand unter Federführung von Ackermann, der Ende Februar von der Bischofskonferenz mit der bundesweiten Aufarbeitung des Missbrauchs beauftragt worden war. Künftig soll es Opfern leichter gemacht werden, sich zu melden. Die in den einzelnen Bistümern beauftragten Ansprechpersonen sollten daher nicht zur Bistums-Leitung gehören. Täter würden nicht mehr in der Kinder- und Jugendarbeit eingesetzt. Und: Jene Personen dürften nur im kirchlichen Dienst bleiben, wenn ein forensisch-psychiatrisches Gutachten eingeholt wird. Neu ist auch, alle Personen, die in der Kinder- und Jugendarbeit eingesetzt werden, ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen.

Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) erklärte, die Leitlinien ließen "das Bemühen erkennen, aus den Schwächen der alten Richtlinien die richtigen Lehren zu ziehen". Nicht ganz deutlich werde aber, wie in innerkirchlichen Institutionen mit den Fällen umgegangen werden solle, in denen das mutmaßliche Opfer der Einschaltung der Staatsanwaltschaft ausdrücklich widerspricht. Auch bleibe unklar, ob innerkirchliche Voruntersuchungen künftig ausgesetzt werden sollen, um staatsanwaltschaftliche Ermittlungen nicht zu behindern.