Fahrerlaubnis muss künftig nach 15 Jahren neu beantragt werden. Keine Prüfung erforderlich

Berlin. Die neuen EU-Führerscheine, die ab 2013 eingeführt werden, müssen alle 15 Jahre erneuert werden. Was das Europaparlament bereits vor knapp vier Jahren beschlossen hat, wird jetzt in deutsches Recht umgesetzt. Der Vollzug einer entsprechende EU-Richtlinie sei bereits vom Kabinett beschlossen, bedürfe aber noch der Zustimmung des Bundesrats, teilte das Verkehrsministerium gestern in Berlin mit und bestätigte einen entsprechenden Bericht der "Saarbrücker Zeitung".

Ähnlich wie der Personalausweis, der alle zehn Jahre neu beantragt werden muss, wird auch der EU-weit einheitliche Führerschein nur noch eine begrenzte Gültigkeit haben. Für den Neuantrag nach Ablauf der 15 Jahre seien aber weder eine erneute Fahrprüfung noch ein Gesundheitstest erforderlich, versicherte der Sprecher des Verkehrsministeriums. Offen sei allerdings noch, wie hoch die Gebühr für das neue Dokument sein wird. Allerdings gilt die 15-Jahre-Regelung ohnehin nur für Führerscheine, die ab 2013 ausgegeben werden. Ältere Führerscheine bleiben hingegen bis 2033 gültig, ehe sie gegen die neue EU-Fahrerlaubnis eingetauscht werden müssen. Bei Lkw- und Busfahrern ist die Gültigkeit des Führerscheins nach Ministeriumsangaben schon seit 1998 auf fünf Jahre begrenzt.

In der EU gibt es bislang mehr als 100 unterschiedliche Führerscheinmodelle, die durch die neue europäische Fahrerlaubnis ersetzt werden sollen. Brüssel verspricht sich dadurch eine höhere Fälschungssicherheit. Der Umtausch im 15-Jahre-Rhythmus soll zudem dafür sorgen, dass jeder Autofahrer ein relativ aktuelles Passfoto auf seiner Fahrerlaubnis hat. Darüber hinaus will man durch das einheitliche Dokument den innereuropäischen Führerscheintourismus eindämmen. "Die Zeiten, in denen Alkoholsünder ihren Führerschein einfach im Ausland neu machen können, sind damit bald vorbei", hatte der belgische Europaparlamentarier Mathieu Grosch bereits im Dezember 2006 erklärt. Damals hatte das EU-Parlament die Führerschein-Richtlinie beschlossen, die bis zum kommenden Jahr in nationales Recht umgesetzt sein muss.

Der CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn hat vorgeschlagen, dass jeder Führerschein-Neuling einen Organspendeausweis bekommen soll. Spahn sprach sich in der "Bild"-Zeitung für deutlich bessere Informationen über Organspenden aus, insbesondere für Motorradfahrer "angesichts des erhöhten Unfallrisikos". In diesem Feld solle es nachträgliche Aufklärungsarbeit geben; dabei sollten auch Ausweise angeboten werden.