Berlin. Ab Herbst dieses Jahres soll ein neues Gesetz Zwangsehen mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestrafen. Die Antragsfrist zur Aufhebung einer solchen Ehe soll zudem auf drei Jahre verlängert und auch der Opferschutz verbessert werden. Dies geht aus einem Gesetzentwurf von Union und FDP zur Änderung des Strafgesetzbuchs hervor. Nach der Sommerpause soll das Gesetz erstmals im Bundestag beraten und im Herbst beschlossen werden.