Kinderlärm keine schädliche Umwelteinwirkung. Pläne der Regierung vor dem Abschluss

Berlin. Der Bau von Kindergärten in reinen Wohngebieten soll künftig erleichtert werden. Die Gespräche der Bundesregierung über eine Änderung im Baugesetzbuch stehen kurz vor dem Abschluss. Bauminister Peter Ramsauer (CSU) sagte in den "Ruhr-Nachrichten", die Rechtslage werde geändert. "Kinderlärm ist doch keine schädliche Umwelteinwirkung, vor der die Bürger mit einem Gesetz geschützt werden müssen." Hintergrund sind häufige Klagen von Hausbesitzern und Mietern, die sich vom Kita-Lärm in ihrer Nachbarschaft belästigt fühlen.

Familienstaatsminster Hermann Kues sagte, Toleranz gegenüber kreischenden oder singenden Kindern müsse eine Selbstverständlichkeit sein. Union und FDP hatten bereits im Koalitionsvertrag vereinbart, dass Kinderlärm kein Anlass für gerichtliche Auseinandersetzungen sein dürfe.

Die Berichterstatterin für Lärmschutz der FDP-Bundestagsfraktion, Judith Skudelny, erklärte, die geplante Gesetzesänderung sei ein gutes Zeichen für ein familienfreundliches Deutschland. Darüber hinaus müsse aber gewährleistet sein, dass Anwohner von Kindergärten nicht in überzogenem Maße wegen Kinderlärm klagen können. "Wichtig ist dabei jedoch, dass ein fairer Ausgleich zwischen den Anwohnern und den Kindergärten geschaffen wird", sagte Skudelny.

Im Februar hatte Berlin als erstes Bundesland dem Lärm von Kindern per Gesetz Schutz eingeräumt und Nachbarn das Nachsehen gegeben. Von Kindern verursachte Geräusche sind damit laut Landes-Immissionsschutzgesetz "auch juristisch als sozial adäquat und damit zumutbar zu beurteilen". Davon profitieren Kindertagesstätten und Freizeiteinrichtungen.