Anklage wirft früherer RAF-Terroristin Mittäterschaft bei Attentat von 1977 vor. Vor dem Oberlandesgericht Stuttgart sind 17 Verhandlungstage anberaumt

Stuttgart. 33 Jahre nach dem Mordanschlag auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback und seine Begleiter kommt die frühere RAF-Terroristin Verena Becker am 30. September vor Gericht. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat für den Prozess 17 Verhandlungstage bis zum 21. Dezember anberaumt. Im Juli hatte das OLG die Anklage gegen Becker zugelassen. Die Bundesanwaltschaft wirft ihr Mittäterschaft an den Morden der Terrororganisation Rote Armee Fraktion vom 7. April 1977 vor.

Damals hatten RAF-Täter in Karlsruhe Schüsse auf das Fahrzeug des Generalbundesanwalts abgegeben und den 57-jährigen Buback, seinen Fahrer und einen Justizbeamten getötet. Die Terroristen entkamen auf einem Motorrad. Zu der Tat bekannte sich das RAF-Kommando "Ulrike Meinhof". Wer die Schüsse abgab, ist bis heute ungeklärt.

Christian Klar und Knut Folkerts wurden für die Morde an Buback und seinen beiden Begleiter verurteilt. Das Verfahren gegen Günter Sonnenberg, der als dritter unmittelbarer Täter gilt, wurde damals eingestellt. Sonnenberg wurde wegen anderer Taten zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt.

Das Oberlandesgericht soll nun herausfinden, ob und wie Becker an der Vorbereitung und Durchführung der Tat mitwirkte. Das erste Ermittlungsverfahren gegen Becker war 1980 mangels Beweisen eingestellt worden. Sie war zusammen mit Sonnenberg am 3. Mai 1977 in Singen verhaftet worden. Zuvor lieferten sich die beiden Terroristen eine Schießerei mit der Polizei, bei der mehrere Beamte und sie selbst verletzt wurden. Wegen der Straftaten bei der Festnahme wurden sie zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt, Becker wurde aber 1989 vom damaligen Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker begnadigt.

Die Ermittlungen gegen die inzwischen 58-Jährige kamen wieder in Gang, nachdem durch neue Untersuchungen ihre Speichelspuren an den Kuverts der alten RAF-Bekennerschreiben entdeckt wurden. Die Bundesanwaltschaft erwirkte aufgrund der neuen Verdachtslage am 28. August 2009 einen Haftbefehl und Untersuchungshaft gegen Becker. Der Bundesgerichtshof hob kurz vor Weihnachten den Haftbefehl überraschend auf und setzte sie auf freien Fuß. Der 3. Strafsenat ging in einer vorläufigen Bewertung eher von einer Beihilfe Beckers aus, nicht jedoch von einer Mittäterschaft.

Die Bundesanwaltschaft klagte die Ex-Terroristin am 8. April dennoch wegen Mordes an. Dies wurde mit neuen Ermittlungsergebnissen begründet. Es soll unter anderem eine Zeugenaussage geben, wonach Becker am Vortag des Attentats in Karlsruhe war und an Ausspähungen teilnahm. Dass Becker selbst schoss, schließt die Bundesanwaltschaft aber aus. Jedoch werden auch Mittäter wie Mörder bestraft. Auf Mord steht lebenslange Freiheitsstrafe. Die Verhandlung findet unter Vorsitz des Richters Hermann Wieland statt.