Karlsruhe. Die Verurteilung des früheren Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss wegen Besitzes von Kinderpornografie wird vom Bundesgerichtshof überprüft. Der ehemalige SPD-Abgeordnete war wegen Besitzes kinderpornografischer Schriften in 102 Fällen im Mai zu einer Gesamtstrafe von 15 Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Tauss legte bereits nach der Verkündung vorsorglich Revision ein, deren schriftliche Begründung er nun nachreichte.