Saarlouis. Ein aus der Sicherungsverwahrung entlassener 61 Jahre alter Mann aus dem Saarland wehrt sich gegen seine Beobachtung durch die Polizei. Das Verwaltungsgericht des Saarlandes teilte mit, eine Klage und ein Eilantrag des Mannes seien eingegangen. Sie richten sich gegen das saarländische Innenministerium. Der Mann war nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus der Sicherungsverwahrung entlassen worden. Seitdem wird er von der Polizei überwacht. Er hatte einst eine junge Frau erwürgt und war immer wieder gegen Frauen gewalttätig geworden.

Über den Umgang mit aus Sicherungsverwahrung entlassenen Gewalttätern gibt es weiter keine politische Einigung. Ein Krisentreffen der Staatssekretäre der Justizministerien brachte am Freitag keine Lösung.