Positives Echo bei FDP, Grünen und Verbänden. Zuschüsse zu Heizkosten fallen aber weg

Berlin. Um ihre Miete bezahlen zu können, müssen Geringverdiener nun doch nicht vermehrt Hartz IV beantragen, sondern können auf das Wohngeld zurückgreifen. Bundesbauminister Peter Ramsauer (CSU) will diese Sozialleistung nicht mehr - wie als Sparmaßnahme geplant - um 200 Millionen Euro kürzen. Geringverdiener können in Deutschland als Mietzuschuss Wohngeld beantragen. Bund und Länder übernehmen jeweils die Hälfte der Kosten. Bei einer Kürzung des Wohngeldes hätten viele Niedriglöhner jedoch stattdessen Anspruch auf Hartz IV. Dabei werden die Kosten der Unterkunft zu zwei Dritteln aus den Haushalten der Kommunen finanziert.

"Damit kann vermieden werden, dass Familien trotz eigenem Erwerbseinkommen zum Bezug von Arbeitslosengeld II gezwungen werden", erklärte der Grünen-Sprecher für Haushaltspolitik, Alexander Bonde. Die Sprecherin für Stadtentwicklung der FDP, Petra Müller, sagte: "Die Belange der Schwächsten in der Gesellschaft werden wir auch weiter bei den bevorstehenden Haushaltsberatungen im Blick behalten." Der Deutsche Städtetag sieht zusätzliche Belastung der Städte bei ihren ohnehin stetig steigenden Sozialausgaben abgewendet.

Das Bauministerium will jedoch weiter daran festhalten, im Rahmen der Haushaltskonsolidierung den Heizkostenzuschuss beim Wohngeld abzuschaffen. Er war während der Ölpreisexplosion vor zwei Jahren beschlossen worden. Die Regierung erhofft sich durch die Streichung Einsparungen in Höhe von 100 Millionen Euro pro Jahr.