Karlsruhe. Die Kürzung der hohen Zusatzrenten für ehemalige DDR-Minister und -Staatssekretäre nach der Wiedervereinigung war rechtmäßig. Dies befand das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem gestern veröffentlichten Beschluss. Zur Begründung heißt es, das in der ehemaligen DDR bestehende System der Selbstprivilegierung führender Funktionäre solle nicht fortgesetzt werden. (Az.: 1 BvL 9/06 u. 1 BvL 2/08)