Bundesverfassungsgericht bestätigt: Die früheren DDR-Minister und Funktionäre dürfen ihre Privilegien bei der Rente nicht fortführen.

Karlsruhe. Die Begrenzung der Rentenansprüche für ehemalige DDR-Minister und andere hohe Funktionäre ist verfassungsgemäß. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss (Az. 1 BvL 9/06 und 1 BvL 2/08). Es sei nicht zu beanstanden, dass der Gesetzgeber sagt: Was diese Führungskräfte der ehemaligen DDR verdient haben, beruhte zu einem gewissen Teil nicht auf Leistung. Sondern sie wurden für politische Anpassung belohnt.

Ein ehemaliger DDR-Minister für Umweltschutz und Wasserwirtschaft sowie ein stellvertretender Minister für Leichtindustrie hatten gegen die Berechnung ihrer Renten geklagt. Für eine bestimmte Gruppe ehemaliger hoher DDR-Funktionäre – darunter Minister, stellvertretende Minister und stimmberechtigte Mitglieder von Staats- oder Ministerrat – ist eine Begrenzung der Rentenansprüche vorgesehen. Die dadurch bewirkte Rentenkürzung rechtfertige sich „aus dem gesetzgeberischen Anliegen, ein rentenrechtliches Fortwirken eines Systems der Selbstprivilegierung zu verhindern“, so das Gericht.