Videokameras aus: Filmaufnahmen seien ein „unzulässiger Eingriff in das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit“. Das gilt auch in Hamburg.

Berlin. Die Berliner Polizei darf friedliche Demonstranten in Zukunft nicht mehr mit Videokameras überwachen. Das Verwaltungsgericht erklärte die langjährige Praxis für rechtswidrig (VG 1K 905.09). „Für das Filmen friedlicher Demonstranten fehlt eine Rechtsgrundlage in Berlin“, sagte ein Gerichtssprecher. Die Polizei begründete ihre Videoaufnahmen damit, dass sie Informationen für ihre Einsatzplanung gewinnen wollte.

Die Richter werteten die Aufzeichnungen als unzulässigen Eingriff in das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit. Sympathisanten könnten sich durch die Videoaufzeichnungen abschrecken lassen, an Demonstrationen teilzunehmen, schreibt das Berliner Verwaltungsgericht in dem Montag zugestellten Urteil. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Anlass der Entscheidung war die größte Anti-Atomkraft-Demonstration seit 1986 in Deutschland. Am 5. September 2009 hatten in Berlin Zehntausende Menschen friedlich gegen die Nutzung von Kernenergie protestiert. Die Polizei hatte die Demonstration gefilmt, obwohl sie selbst keinerlei Gewaltabsichten feststellen konnte. Dagegen hatten eine Bürgerinitiative und eine Privatperson geklagt.

Das Urteil habe auch grundsätzliche Bedeutung, sagte der Gerichtssprecher. Nach dem Bundesversammlungsgesetz, das in Berlin und vielen anderen Bundesländern wie auch in Hamburg gilt, dürfen Polizisten Demonstrationen nur filmen, „wenn von den Teilnehmern erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen“.