Berlin. Der im Rahmen der Gesundheitsreform geplante Sozialausgleich ist nach Einschätzung der SPD verfassungswidrig. Er widerspreche dem Gleichheitsgebot des Grundgesetzes, sagte die SPD-Gesundheitsexpertin Elke Ferner. Die Partei kritisiert, dass bei der Berechnung des Sozialausgleichs nur das Arbeitsentgelt und die Bezüge aus der Rentenversicherung berücksichtigt werden, andere Einkommen aber außen vor bleiben.