Berlin. Die Kommunen sollen künftig selber über eine angemessene Wohnungsgröße für Hartz-IV-Empfänger entscheiden können. Dies geht aus einem Vorschlag des Bundesarbeitsministeriums hervor. Demnach sollen künftig regional unterschiedliche pauschale Obergrenzen gelten. Gerade in Ballungszentren mit hohen Mietpreisen könne weniger Wohnraum durchaus angemessen sein, sagte eine Sprecherin des Arbeitsministeriums.

Kritiker befürchten eine generelle Verkleinerung der Wohnungsgröße. Laut einem Bericht der "Financial Times" könnte etwa der Wohnungsanspruch von Alleinstehenden von derzeit 45 Quadratmetern auf 25 sinken.

"Hintergrund solcher Vorschläge ist immer die Kosteneinsparung auf dem Rücken der Erwerbslosen. Es muss endlich Schluss sein damit, die Menschen zu schröpfen", sagte Sabine Zimmermann, arbeitspolitische Sprecherin der Linken, dem Abendblatt. Um die Gleichbehandlung der Hilfsbedürftigen zu gewährleisten, werde eine bundeseinheitliche Regelung benötigt, so Zimmermann. Die Linken-Politikerin rechnet aufgrund mangelnder Kriterien mit einer steigenden Anzahl von Klagen der Betroffenen. SPD-Arbeitsmarktexperte Olaf Scholz nannte die Pläne "unsozial und unvernünftig". Auch Kommunen und Sozialverbände äußerten Kritik.

Das Bundesarbeitsministerium teilte in einer dem Abendblatt vorliegenden Stellungnahme mit, dass die Vorschläge den Spielraum der Kommunen beim Wohngeld keineswegs verkleinern. Es solle lediglich beim Verwaltungsaufwand gespart werden. Die in dem Zeitungsbericht vermeldeten Quadratmeterzahlen entbehren jeglicher Realität und seien kein Maßstab, teilte das Ministerium mit. Bislang schreibt der Bund nur vor, die Kosten für Unterkunft und Heizung müssten "angemessen" sein. Eine entsprechende Auslegung erfolgt individuell auf Grundlage einer vom jeweiligen Jobcenter durchgeführten Prüfung.