Kläger Bodo Ramelow kündigt Gang nach Karlsruhe an

Hamburg. Eine Beobachtung des Verfassungsschutzes von Politikern der Linkspartei ist rechtmäßig. Wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gestern entschied, darf die Behörde Informationen über Bundes- und Landtagsabgeordnete der Partei sammeln. Eine Klage des früheren Bundestagsabgeordneten und heutigen Vorsitzenden der Linksfraktion im Thüringer Landtag, Bodo Ramelow, wiesen die Richter ab. In der Vorinstanz habe das Oberverwaltungsgericht Münster bindend verfassungsfeindliche Bestrebungen in der Linkspartei festgestellt, so die Gerichtsbegründung. Eine "offene Beobachtung" ohne Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel sei vor diesem Hintergrund auch bei Abgeordneten gerechtfertigt. "Die Beobachtung des Klägers war verhältnismäßig", hieß es weiter.

Ramelow kündigte eine Verfassungsbeschwerde an. Dem Abendblatt sagte er: "Es ist ein Unwerturteil gegen meine Partei gesprochen worden. Jetzt darf der Verfassungsschutz so viele Informationen wie er will gegen mich und meine Parteifreunde sammeln. Offenbar scheint schon der Verdacht eines Verdachts dafür zu reichen." Er betonte: "Ich werde nun vor das Bundesverfassungsgericht gehen." Das Bundesinnenministerium begrüßte das Urteil. "Das ist ein guter Tag für unsere wehrhafte Demokratie", sagte der Parlamentarische Innenstaatssekretär Ole Schröder (CDU).

In dem Prozess ging es um die Überwachung in Ramelows Zeit als Bundestagsabgeordneter von 2005 bis 2009. Über den Linken-Politiker hatte der Verfassungsschutz ohne Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel Informationen aus Zeitungen und anderen öffentlich zugänglichen Materialien zusammengetragen. In den Vorinstanzen hatte sich Ramelow noch durchgesetzt, wobei jedes Mal nur sein Fall behandelt worden war, nicht aber die Frage, ob der Verfassungsschutz grundsätzlich die Linke beobachten darf. So hatten die Oberverwaltungsrichter in Münster noch festgestellt, das Bundesamt habe es zukünftig zu unterlassen, personenbezogene Daten über Ramelow aus allgemein zugänglichen Quellen zu erheben. Vom Bundesverwaltungsgericht hatte sich der Linken-Politiker daher ein Grundsatzurteil erhofft. Die Partei steht in fünf westdeutschen Bundesländern nach wie vor unter Beobachtung. Dass die Linke etwa im niedersächsischen Verfassungsbericht auftaucht, begründet Innenminister Uwe Schünemann (CDU) damit, dass linksextremistische Gruppierungen wie die Kommunistische Plattform, das Marxistische Forum und die Sozialistische Linke "weiterhin anerkannter Teil der Partei" seien. In Hamburg wurde die Beobachtung der Partei nach Angaben des Verfassungsschutzes vor zwei Jahren eingestellt.

Ramelow war nach eigenen Angaben bereits in den 80er-Jahren als Gewerkschafter in Hessen ins Visier des Verfassungsschutzes geraten. Er hatte eine Solidaritätserklärung für einen Anhänger der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) abgegeben, der mit einem Berufsverbot belegt werden sollte. Als Ramelow 1999 für die PDS in den Thüringer Landtag einzog, erfuhr er von seiner Akte.

Unterdessen hat die Staatsanwaltschaft Berlin gegen Linken-Chef Klaus Ernst ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Untreue und des Betrugs eingeleitet. "Es geht um drei Flüge zu Gewerkschaftstreffen und Aufsichtsratssitzungen, die Herr Ernst als Parlamentarier über den Bundestag abgerechnet haben soll. Dabei hat sich der Anfangsverdacht einer Straftat bestätigt", sagte ein Behördensprecher. Ernst selbst sagte in Leipzig, er sei der festen Überzeugung, sich richtig verhalten zu haben, und deshalb froh, wenn die Sache juristisch geklärt werde.