Vor 20 Jahren wurden in der DDR die Bundesländer wiederhergestellt

Hamburg. Heute vor 20 Jahren beschloss die DDR-Volkskammer das "Ländereinführungsgesetz" und damit die Beseitigung der DDR-Verwaltungsbezirke. Das war nicht nur eine zur Vorbereitung der bevorstehenden Wiedervereinigung notwendige Maßnahme, sondern entsprach auch dem Willen der großen Mehrheit der Ostdeutschen.

Schon bei der Leipziger Montagsdemonstration am 23. Oktober 1989 waren neben schwarz-rot-goldenen erstmals auch grün-weiße Fahnen aufgetaucht. Auch in Dresden, Chemnitz und Plauen demonstrierten seit Ende 1989 immer mehr Menschen mit dem Sachsenbanner für die Wiedereinführung der historischen Länder in der noch bestehenden DDR.

In Potsdam sangen Demonstranten textsicher die bis dahin verbotene Brandenburg-Hymne "Steige hoch, du roter Adler", und auch in Erfurt, Schwerin und Magdeburg besannen sich immer mehr Menschen ihrer landsmannschaftlichen Traditionen.

Genau dieses Traditionsbewusstsein, die kulturelle Verankerung in einer langen regional geprägten Geschichte, hatte die SED den Ostdeutschen austreiben wollen, als sie 1952 mit einer Verwaltungsreform die fünf nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs von der sowjetischen Militäradministration wiedergegründeten ostdeutschen Länder zugunsten von 14 Verwaltungsbezirken auflöste. Dennoch blieb das landsmannschaftliche Bewusstsein wach, während sich eine positive DDR-Identität nie entwickeln konnte.

Die Volkskammerabgeordneten befassten sich im Sommer 1990 mit zahllosen Vorstellungen über die Anzahl und den Zuschnitt der neu zu gründenden Länder. In der historischen Debatte am 22. Juli 1990 berichtete der SPD-Abgeordnete Volker Schemmel von mehr als 2000, teils extrem gegensätzlichen Vorschlägen. Schließlich einigten sich die Abgeordneten jedoch darauf, die 1952 abgeschaffte Struktur weitgehend wiederherzustellen und die Länder Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen neu zu gründen. Die Begeisterung in der Bevölkerung war groß, die lange unterdrückte Regionalgeschichte hatte Konjunktur und trieb mitunter bizarre Blüten. So gab es 1990 in Teilen des Dresdner Bürgertums ehrliches Bedauern darüber, dass sich die Monarchie in Sachsen nicht wieder einführen lassen würde. Und die eben noch volkseigene Radeberger Brauerei warb für ihr Bier mit dem Hinweis: "Ehemals Königlich-Sächsischer Hoflieferant. Tafelgetränk S. M. König Friedrich August III. von Sachsen".