Karlsruhe/Winnenden. Eltern von Opfern des Winnender Amoklaufs haben vor dem Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen das Waffengesetz eingelegt. Gemeinsam mit der der Initiative "Keine Mordwaffen als Sportwaffen!" fordern sie ein Verbot von Sportwaffen. Das geltende Waffengesetz stelle unzulässig das Recht auf Ausübung des Schießsports über das grundgesetzlich garantierte Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.

Eingereicht wurde die Beschwerde in Karlsruhe von Barbara Nalepa und Juri Minasenko, Eltern zweier in Winnenden getöteter Schülerinnen, sowie dem Sprecher der Initiative, Roman Grafe. Regelungen, die den Gebrauch von privaten legalen Schusswaffen nicht erheblich erschwerten, seien für die Allgemeinheit unzumutbar und daher unvereinbar mit dem Grundgesetz.

Ein 17-jähriger ehemaliger Schüler hatte am 11. März 2009 in einer Realschule in Winnenden bei Stuttgart neun Schüler und drei Lehrerinnen erschossen. Auf der Flucht tötete er drei weitere Menschen, bevor er sich selbst das Leben nahm. Der Amokläufer hatte die Waffe von seinem Vater entwendet, der Sportschütze war.