Berlin. 20 Jahre nach der Wiedervereinigung genießen die Ostdeutschen noch immer einen Vorteil bei der Festsetzung ihrer Renten. Ein Arbeitnehmer aus den neuen Ländern erhielt 2009 bei zuvor gleichen Lohn- und Beitragszahlungen nach vorläufigen Berechnungen vier bis fünf Prozent mehr Rente als ein Arbeitnehmer im Westen, wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken hervorgeht.

Der Vorteil bei der Rentenberechnung wurde in den 90er-Jahren eingeführt, um wegen der geringeren Löhne im Osten Nachteile für die Altersbezüge der dortigen Rentner auszugleichen. Dafür werden die Ost-Löhne bei der Rentenfestsetzung höher bewertet als die West-Gehälter. Das Sozialministerium äußerte sich in seinem Schreiben skeptisch zu einer raschen Streichung der besonderen Rentenregelung für den Osten. Zwar hätten Union und FDP in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, die rechtlichen Unterschiede in Ost und West zu überwinden und in dieser Legislaturperiode ein einheitliches Rentensystem einzuführen. Diese Aufgabe sei aber "sehr komplex". Nun müsse nach einer gerechten Lösung gesucht werden.