Berlin. Rund 560 000 Pflegekräfte in Altenheimen und bei ambulanten Diensten erhalten ab 1. August einen gesetzlichen Mindestlohn. Nach monatelangen Diskussionen verabschiedete das Bundeskabinett gestern eine entsprechende Rechtsverordnung von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU).

Danach gilt künftig eine Lohnuntergrenze von 7,50 Euro im Osten und 8,50 Euro im Westen. Zum 1. Januar 2012 und zum 1. Juli 2013 werden die Stundensätze noch einmal um jeweils 25 Cent steigen, sodass sie dann bei neun Euro im Westen und acht Euro im Osten liegen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer hatten sich im März nach zähen Verhandlungen auf den Kompromiss geeinigt. In der Pflegebranche arbeiten insgesamt rund 810 000 Menschen.

Die Monopolkommission kritisierte das neue Gesetz. "Mit Sorge sehen wir den immer stärker werdenden politischen Einfluss auf die Lohnfestlegung", sagte der Kommissionsvorsitzende Justus Haucap gestern in Berlin. Das untergrabe nicht nur die Tarifautonomie von Gewerkschaften und Arbeitgebern, sondern gefährde zusätzlich auch den Wettbewerb.