München. Max Strauß, Sohn des früheren bayerischen Ministerpräsidenten und CSU-Chefs Franz Josef Strauß, sieht sich als Justizopfer und hat das Land Bayern auf Zahlung von rund 900 000 Euro verklagt.

Im Einzelnen macht er ein Schmerzensgeld von mindestens 100 000 Euro und Schadenersatz von rund 800 000 Euro geltend, weil die bayerische Justiz ihn mit einem Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung überzogen hatte - an dessen Ende stand ein Freispruch.

Wie das Landgericht München I am Freitag weiter mitteilte, verhandelt die 15. Zivilkammer am kommenden Mittwoch über die von Strauß gegen den Freistaat Bayern erhobene Amtshaftungsklage. Strauß wirft den Justizbehörden den Angaben zufolge verschiedene Amtspflichtverletzungen im Zusammenhang mit dem gegen ihn geführten Strafverfahren vor. Strauß wurde wegen des Vorwurfs, er habe vom Waffenlobbyisten Karlheinz Schreiber unversteuert Geld kassiert, fast zwölf Jahre von der bayerischen Justiz verfolgt.

In einem ersten Prozess war er deshalb im Jahr 2004 zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) dieses Urteil wieder aufgehoben hatte, wurde Strauß in einem zweiten Prozess im August 2007 rechtskräftig freigesprochen. Seine Amtshaftungsklage reichte Strauß bereits im Jahr 2008 ein.

Die verklagte bayerische Landesregierung wies die Forderungen von Strauß laut Gericht zurück, da die Amtspflichten nicht verletzt worden seien und keine Kausalität für den behaupteten Schaden vorliege.