Karlsruhe. Ein Verbot für den nächtlichen Verkauf von Alkohol verletzt nicht das Grundrecht der freien Persönlichkeitsentfaltung. Mit dem Beschluss bestätigten die Karlsruher Richter das in Baden-Württemberg eingeführte Verbot. Der Kläger sah seine Handlungsfreiheit eingeschränkt. (Az.: 1 BvR 915/10)