Zum 1. Juli treten auch Änderungen für Bio-Siegel und Roaming-Gebühren in Kraft

Berlin. Heute treten neue Gesetze in Kraft. Das Abendblatt dokumentiert die wichtigsten:

Wehrpflicht: Wehrpflichtige müssen nur noch sechs statt bisher neun Monate dienen. Das betrifft zunächst 13 370 junge Männer und Frauen, die zum 1. Juli einberufen worden sind. Von ihnen haben sich 2270 dazu entschlossen, die Dienstzeit freiwillig um bis zu 14 Monate zu verlängern.

Union und FDP hatten sich im vergangenen Herbst bei den Koalitionsverhandlungen auf die umstrittene Verkürzung des Wehr- und Zivildienstes verständigt. Der Bundestag hat sie vor zwei Wochen beschlossen. In der kommenden Woche wird sich der Bundesrat damit befassen. Die Zustimmung der Länderkammer ist nach Ansicht der schwarz-gelben Koalition aber nicht notwendig. Allerdings werden die Sozialdemokraten sowieso keine Chance mehr haben, das Gesetz zu stoppen. Union und FDP haben in der letzten Sitzung vor der Sommerpause in der kommenden Woche noch die Mehrheit im Bundesrat. Erst dann wird sie nach dem geplanten Regierungswechsel in Nordrhein-Westfalen nicht mehr vorhanden sein. Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) lässt derzeit prüfen, ob der Wehrdienst angesichts leerer Staatskassen künftig noch aufrechterhalten werden kann und soll.

Kontopfändung: Die Reform der Kontopfändung tritt in Kraft. Jeder Inhaber eines Girokontos kann unter bestimmten Voraussetzungen von seiner Bank oder Sparkasse verlangen, dass das Konto als "Pfändungsschutzkonto" (P-Konto) geführt wird. Auf einem P-Konto wird ein Sockelbetrag von 985,15 Euro pro Monat bei Ledigen ohne Unterhaltsverpflichtung pfändungsfrei gestellt. Damit kann der Schuldner Zahlungsverpflichtungen wie zum Beispiel für Miete oder Strom weiter erfüllen. Nach bisheriger Rechtslage führte eine Pfändung dazu, dass Zahlungsgeschäfte nicht mehr über das Girokonto abgewickelt werden konnten.

Bio-Siegel: Auf Öko-Lebensmitteln ist ab 1. Juli das neue Bio-Siegel der EU zu sehen. Das Siegel - ein Blatt mit zwölf weißen Sternen auf hellgrünem Hintergrund - zeigt, wenn Lebensmittel die Vorgaben für ökologische Herstellung erfüllen. Genau das gibt auch das deutsche Bio-Siegel mit sechs Ecken an, das es weiter geben wird. Neu ist aber, dass die Verbraucher mit dem EU-Siegel auch erfahren, ob ein Rohstoff aus der EU oder von anderswo kommt. Das Zeichen ist in der EU Pflicht. Einige Signets von Öko-Anbauverbänden haben noch höhere Anforderungen an Tierhaltung und Verarbeitung.

Roaming: Das Telefonieren mit dem Handy im EU-Ausland wird erneut günstiger: Abgehende Gespräche dürfen innerhalb der EU für Kunden mit deutschen Verträgen ab 1. Juli maximal 46 Cent kosten, ankommende Gespräche nicht mehr als 18 Cent. SMS kosten maximal 13 Cent. Keine Beschränkung gibt es für MMS, mit denen sich etwa Urlaubsfotos per Handy verschicken lassen. Für die mobile Internetnutzung sind nur die Großhandelspreise gedeckelt, nicht die Preise für Endkunden. Die Verbindungen werden aber automatisch getrennt, sobald ein Kunde 60 Euro versurft hat - es sei denn, er deaktiviert diese Option oder setzt eine andere Kostenobergrenze.