Hamburg. Schon einige Male konnte ein Bundespräsident erst im zweiten oder dritten Wahlgang die erforderliche Mehrheit der Stimmen auf sich vereinen. In der ersten Abstimmungsrunde gelang dies 1954 Theodor Heuss (FDP) bei seiner Wiederwahl, ebenso wie Heinrich Lübke (CDU) zu seiner zweiten Amtszeit im Jahr 1964. Walter Scheel (FDP) setzte sich 1974 von Anfang an durch, genauso wie Karl Carstens (CDU) 1979 und Richard von Weizsäcker 1984 und bei seiner Wiederwahl 1989. Horst Köhler (CDU) reichte bei seinen beiden Wahlen ebenfalls jeweils die erste Runde.

Zwei Wahlgänge benötigten hingegen Theodor Heuss bei seiner ersten Wahl 1949 und Heinrich Lübke 1959. Johannes Rau (SPD) schaffte es 1999 ebenfalls erst in Runde zwei. Ganze drei Wahlgänge brauchten nur zwei Bundespräsidenten: Gustav Heinemann (SPD) im Jahr 1969 und Roman Herzog (CDU) 1994. In beiden Fällen war die Mehrheit mit 50,05 Prozent der Stimmen und 52,7 Prozent relativ knapp.