Berlin. Mit seiner Entscheidung zum Beschneidungsverbot hat das Landgericht Köln eine Kontroverse ausgelöst. Jüdische und islamische Organisationen kritisierten die Entscheidung als unzulässigen Eingriff in die Religionsfreiheit. Sie appellierten an den Bundestag, für Rechtssicherheit zu sorgen. Der Staatsrechtler Hans Michael Heinig bezeichnete das Urteil als "rechtlich, kriminalpolitisch und religionspolitisch verfehlt". Der Deutsche Koordinierungsrat der Gesellschaften für christlich-jüdische Zusammenarbeit hält ein Beschneidungsverbot für verfassungswidrig.

Der Zentralrat der Muslime kritisierte, das Urteil stelle "einen eklatanten und unzulässigen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften und in das Elternrecht" dar. Dadurch werde die Rechtsunsicherheit zunehmen.

Die Beschneidung eines minderjährigen Jungen aus religiösen Gründen stellt nach Ansicht des Kölner Landgerichts eine Körperverletzung dar und ist deshalb strafbar. Die Richter argumentierten, die religiöse Beschneidung sei ein dauerhafter und irreparabler Eingriff für das Kind. Der Junge könne aufgrund dieses Eingriffs später nicht mehr selbst über seine Religionszugehörigkeit entscheiden. Zugleich würden Elternrechte nicht unzumutbar beeinträchtigt, wenn sie abwarten müssten, ob sich das Kind selbst für oder gegen eine Beschneidung entscheide.