Mannheim. Anwohner von Kirchen müssen auch frühmorgens ein zweiminütiges Glockenläuten hinnehmen. Das hat der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim entschieden. Das Glockengeläut der Konradskirche in Geradstetten werktags um 6 Uhr sei nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz zumutbar (Az.: 1 S 241/11). Geklagt hatte ein Mann, der sich durch das Geläut der 100 Meter entfernten evangelischen Kirche in seinen Grundrechten verletzt sah, insbesondere in seiner Religionsfreiheit. Das Läuten vor Sonnenaufgang habe eine heidnische Tradition, argumentierte der Kläger, selbst Mitglied der evangelischen Landeskirche. Man habe damit böse Geister abwehren wollen. Außerdem störe ihn das Geräusch beim Lesen der Bibel. Die Richter folgten ihm nicht. Zur Religionsfreiheit gehöre auch das Glockenläuten.