Arnsberg. Autofahrer haben beim Abbiegen oder Auffahren auf Vorfahrtsstraßen eine besondere Sorgfaltspflicht - sie dürfen sich nicht aufs Blinken anderer Autos verlassen. Auf dieses Urteil des Landgerichts Arnsberg hat der Deutsche Anwaltsverein hingewiesen (Az.: I - 5 S 104/-11). In dem Prozess ging es um eine Autofahrerin, die von der Straße nach rechts auf eine Tankstelle abbiegen wollte und den Blinker setzte. Im letzten Moment änderte sie jedoch ihre Absicht und fuhr geradeaus weiter. Dabei kollidierte sie mit einem Wagen, der die Tankstelle soeben verlassen wollte. In zweiter Instanz entschied das Landgericht: Die Frau trifft keine Mitschuld. Der von der Tankstelle kommende Fahrer hätte erst auf die Straße einbiegen dürfen, wenn die Frau ihr Tempo gedrosselt und tatsächlich nach rechts ausgeschert wäre.