Luxemburg. Abgelehnte Stellenbewerber, die sich diskriminiert fühlen, können beim Unternehmen keine Auskunft über den ihnen vorgezogenen Kandidaten einfordern. Das stellte der Europäische Gerichtshof in einemUrteil klar (Az.: C-415/10). Geklagt hatte eine Frau russischer Herkunft, die sich als Softwareentwicklerin bei einer Telekommunikationsfirma mit Sitz nahe München beworben hatte.