Berlin. Beim Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung zeichnet sich im Streit zwischen Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) und Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) noch immer keine Lösung ab. Im Vordergrund stünden vor allem politische Fragen, nicht nur rechtliche, sagte ein Sprecher des Bundesjustizministeriums in Berlin. Bei einem Treffen der beiden Ressortchefs gestern Abend gab es allerdings keine Annäherung.

Bisher sind sich beide nicht über eine Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland einig. Verlangt wird sie von der EU nach einer entsprechenden Richtlinie. Die EU hat Deutschland eine Frist bis zum 26. April gesetzt. Wenn dann kein Umsetzungsvorschlag vorliegt, droht ein Vertragsverletzungsverfahren.

Während sich Friedrich für eine anlasslose Speicherung der Daten einsetzt, will Leutheusser-Schnarrenberger ein abgeschwächtes Verfahren ("Quick Freeze"-Verfahren) durchsetzen, bei dem Daten nur anlassbezogen gespeichert werden dürfen.

Deutschland hatte die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung zwar schon einmal in nationales Recht übertragen. Das Bundesverfassungsgericht hatte das Gesetz aber im März 2010 wegen zu schwacher Datenschutz-Klauseln wieder gekippt.