Essen. Pflegeeltern haben normalerweise keinen Anspruch auf Elterngeld. Das hat das Landessozialgericht in Essen entschieden (Aktenzeichen: L 13 EG 37/11). Geklagt hatte eine Frau, die ein Kind in Pflege genommen und ihre Berufstätigkeit aufgegeben hatte. Die Richter entschieden, Voraussetzung für Elterngeld sei allerdings eine rechtlich verfestigte Familienbeziehung wie etwa bei einer Adoption.