Länder planen für Schwerverbrecher eine Lockerung des Strafvollzugs

Berlin/Hamburg. Einige Bundesländer wollen zu lebenslanger Haft verurteilten Schwerverbrechern früher als bisher einen Hafturlaub ermöglichen - doch dagegen gibt es massive Vorbehalte. Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) und die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sprechen von einem Experiment auf Kosten der Sicherheit und auf dem Rücken der Bürger. Der Bund der Strafvollzugsbediensteten Deutschlands erklärte, die Pläne seien ein "Hohn gegen die Opfer". Bisher ist der erste Hafturlaub nach zehn Jahren möglich, Brandenburg und einige andere Länder wollen die Sperrfrist nun auf fünf Jahre verkürzen.

Die Gewerkschaften kritisieren einen Vorschlag, der vor allem von Brandenburgs Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) unterstützt wird. Zehn Bundesländer hatten sich im September auf Lockerungen im Strafvollzug verständigt, umgesetzt wurden sie noch nicht. Solange die Länder keine eigenen Gesetze haben, gilt ein Bundesgesetz weiter, wonach zu "lebenslänglich" verurteilte Täter nach zehn Jahren Haft Urlaub bekommen können.

In Hamburg spielt die Diskussion so gut wie keine Rolle, da die Hansestadt bereits 2009 ein eigenes Strafvollzugsgesetz erlassen hat, in dem die sogenannte Vollzugslockerung geregelt ist. Darin sind nach Angaben von Pia Böert, Sprecherin der Justizbehörde, keine Fristen für die Gewährung eines Hafturlaubs festgelegt. Stattdessen gebe es Einzelfallentscheidungen. In der Praxis sei es in Hamburg aber unüblich, dass zu lebenslanger Haft Verurteilte vor Ablauf von zehn Jahren in den Genuss von Vollzugslockerungen kämen.

Brandenburgs Justizminister Schöneburg wies die Kritik der Polizeigewerkschaften zurück. Die Verfassung gebiete es, auch bei schweren Straftätern eine Resozialisierung zu verfolgen, sagte er. "Sicherheit und Resozialisierung - und zur Resozialisierung gehören die Haftlockerungen - dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden."

Andere Länder wie Berlin und Bayern lehnen Hafterleichterungen nach fünf Jahren dagegen ab. Auch Nordrhein-Westfalen geht eigene Wege.

In Bayern können zu lebenslanger Haft verurteilte Täter erst nach zwölf Jahren Hafturlaub beantragen. Justizministerin Beate Merk (CSU) sagte: "Bei uns geht in jedem Fall Opferschutz vor Täterschutz. Und mit dem Schutz potenzieller Opfer ist es überhaupt nicht zu vereinbaren, wenn ein zu lebenslanger Haft Verurteilter schon nach fünf Jahren wieder frei herumläuft." Nach fünf Jahren im Gefängnis hätten zu lebenslanger Haft verurteilte Straftäter noch mindestens zehn - in Bayern im Schnitt 15 Jahre - vor sich. Die Fluchtgefahr sei zu groß, sagte Merk. Thüringens Justizminister Holger Poppenhäger (SPD) dagegen schließt einen früheren Hafturlaub für Schwerverbrecher nicht grundsätzlich aus.