Berlin. Millionen Bürger sind schon auf sie reingefallen - nun sollen die Kostenfallen im Internet ein Ende haben: Der Bundesrat ließ am Freitag eine entsprechende Gesetzesänderung passieren. Ein Überblick über die wichtigsten Beschlüsse der Länderkammer.

Kostenfallen: Verbraucher sind künftig besser vor versteckten Kostenfallen im Internet geschützt. Direkt vor dem Absenden eines Online-Auftrags muss erst eine gesonderte Schaltfläche mit einer Angabe wie "zahlungspflichtig bestellen" angeklickt werden. Die Reform sieht vor, dass zur Eindämmung unseriöser Praktiken auch Preis, Lieferkosten und Mindestlaufzeiten angezeigt werden.

Bahnsicherheit: Für Sicherheit und technische Qualität von Zügen sind künftig neben den Bahnen auch die Hersteller der Züge verantwortlich. So sollen auch Technikprobleme im laufenden Betrieb vermieden und die Fahrzeugbeschaffung beschleunigt werden. Nach bisherigem Recht lagen die Sicherheitspflichten allein bei den Bahnunternehmen und den Haltern der Züge. Nun soll die Industrie mit in der Pflicht sein.

Hauptuntersuchung: Der Bundesrat billigte zudem eine Reform der Hauptuntersuchung für Kraftfahrzeuge. Es wird ein Gebührenaufschlag von 20 Prozent fällig, wenn der Wagen mehr als zwei Monate zu spät zum TÜV gebracht wird. Im Gegenzug soll die Plakette aber vom Tag der Untersuchung an gelten und wird nicht mehr, wie bisher üblich auf den ursprünglichen Termin zurückdatiert. Die Neuregelung soll im Juli in Kraft treten.

Schmallenberg-Virus: Für das gefährliche Schmallenberg-Virus bei Rindern, Schafen und Ziegen gilt nun auch eine amtliche Meldepflicht. Der 2011 entdeckte Erreger ist inzwischen in mehr als 1000 deutschen Betrieben nachgewiesen worden. Für Menschen ist das Virus, das von Insekten übertragen wird, nicht gefährlich.

Bio-Lebensmittel: Für Kontrollen auf dem wachsenden deutschen Markt für Öko-Lebensmittel gelten künftig bundesweite Standards. Die Verordnung sieht Mindestanforderungen für die privaten Kontrollstellen für den ökologischen Landbau vor, die amtlich zugelassen werden. Geregelt werden auch der gegenseitige Informationsaustausch und Bestimmungen für Probenentnahmen. Der Umsatz mit Bio-Lebensmitteln ist nach Branchenangaben im vergangenen Jahr auf 6,6 Milliarden Euro gestiegen. Der Importanteil ist hoch.