Einstimmiges Votum der Kultusminister. In spätestens fünf Jahren soll es soweit sein. Einige Länder wollen noch schneller vorangehen.

Berlin. Spätestens in fünf Jahren soll es in allen 16 Bundesländern gleich schwere Abiturprüfungen geben. Dazu werde ein gemeinsamer Abitur-Aufgabenpool mit einheitlichen Bewertungskriterien entwickelt, erläuterte der Präsident der Kultusministerkonferenz (KMK), Hamburgs Schulsenator Ties Rabe (SPD), am Freitag den am Vorabend in Berlin einstimmig gefassten Beschluss der Bildungsminister.

Aus dem Pool können sich die Länder für ihre jeweiligen Abiturprüfungen bedienen. Für die Aufgaben und Notenvorgaben soll ein Wissenschaftler-Team einheitliche Leistungsanforderungen garantieren. Auch soll der Pool "mogelsicher" organisiert werden.

Der KMK-Präsident bekräftigte, die Länder hätten nie ein zentrales nationales Abitur mit einheitlichen Aufgaben an einem Tag angestrebt - wie etwa in Frankreich. Dies sei in der Bundesrepublik allein schon wegen der von der Wirtschaft verlangten unterschiedlichen Ferienregelungen in den Bundesländern nicht möglich. Er hoffe, dass mit der Neureglung endlich der latente Verdacht ausgeräumt werde, dass das Abitur in dem einen Bundesland leichter zu haben sei als in einem anderen.

+++ Die schlimmsten Wunden sind verheilt +++

Rabe nannte den Beschluss einen Durchbruch auf dem Weg zu einem gleich schweren Abitur in ganz Deutschland. Andere Kultusminister äußerten sich hingegen verhalten und sprachen von einer erneuten Bestätigung des bereits vor Jahren eingeschlagenen Kurses hin zu bundeseinheitlichen Bildungsstandards auch für die gymnasiale Oberstufe. In der Debatte sei "viel heiße Luft" produziert worden.

Einige Länder, darunter Bayern, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen, wollen ungeachtet des Beschlusses schon 2014 mit einem eigenen Aufgabenpool in ausgesuchten Fächern starten und damit schneller vorangehen. Nach den Planungen der KMK soll der bundesweite Abitur-Aufgabenpool zum Schuljahr 2016/2017 für alle Länder einsetzbar sein.

Bereits ab Herbst soll es bundesweite Bildungsstandards für die Abiturfächer Deutsch, Mathematik, Englisch und Französisch geben. Die Standards beschreiben, was ein Schüler am Ende der gymnasialen Oberstufe können soll. 2013 folgen die Naturwissenschaften. Rabe sagte, ohne Prüfaufgaben und Kontrolle blieben diese gemeinsamen Standards allerdings "blutleer". Deshalb sollte auf ihrer Basis der gemeinsame Aufgabenpool entwickelt werden.

Die Kultusminister wollen außerdem Schülerinnen und Schüler besser vor sexuellem Missbrauch durch Lehrkräfte schützen. Wie Senator Rabe erläuterte, wollen die Länder das Disziplinarrecht straffen und sicherstellen, dass das Obhutsverhältnis grundsätzlich für jede Beziehung zwischen Schüler und Lehrer gilt. Dazu solle auch geprüft werden, ob der entsprechende Paragraf 174 des Strafgesetzbuchs geändert werden müsse.

+++ Neues Abitur für Hamburg +++

Die Kultusminister reagierten damit auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz vom Dezember, das die Verurteilung eines Lehrers wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen aufgehoben und den Angeklagten freigesprochen hatte. Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass eine Strafbarkeit des Angeklagten nach Paragraf 174 Absatz 1 und 2 des Strafgesetzbuchs nicht gegeben sei, weil kein Obhutsverhältnis zwischen der Lehrkraft und der betroffenen Schülerin, 14, bestanden habe.

Die Kultusminister betonten auf ihrer Plenarsitzung: "Sexuelle Grenzüberschreitungen sind - ungeachtet ihrer strafrechtlichen Relevanz - als fundamentales Versagen von Lehrkräften, als Verstoß gegen ihr Berufsethos, ihre pädagogischen Aufgaben und gegen ihre dienstlichen und arbeitsrechtlichen Pflichten zu werten." Die der Schule anvertrauten Kinder stünden unter uneingeschränktem staatlichen Schutz. "Dieser Schutz im Lernort Schule hat allerhöchste Priorität."

Um dies zu gewährleisten, wollen die Kultusminister die Möglichkeiten des Disziplinar- und Arbeitsrechts ausschöpfen. Zusätzlich ergänzte die KMK die "Handlungsempfehlungen zur Vorbeugung und Aufarbeitung von sexuellen Missbrauchsfällen und Gewalthandlungen in Schulen und schulnahen Einrichtungen" von 2010. "Jedwede sexuelle Grenzüberschreitung einer Lehrerin oder eines Lehrers gegenüber einer Schülerin oder einem Schüler verletzt Dienst- und Arbeitspflichten", heißt es nun. "Eine möglicherweise fehlende Strafbarkeit schließt selbst die Entfernung aus dem Beamten- beziehungsweise Angestelltenverhältnis als schärfste Sanktion des Disziplinarrechts beziehungsweise des Arbeitsrechts nicht aus."