Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil entschieden, dass Hotelbetreiber Rechtsextremisten als Gäste abweisen dürfen. EX-NPD-Chef Voigt prüft eine Verfassungsbeschwerde gegen das Hotelverbot.

Karlsruhe. Am Freitagmorgen hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Hotelbetreiber Gäste allein wegen deren politischer Gesinnung abweisen dürfen. So können Hotels Rechtsextremisten generell ein Hausverbot erteilen. Geklagt hatte der ehemalige NPD-Vorsitzende Udo Voigt, der sich diskriminiert fühlt, weil ein Hotelbetreiber eines brandenburgischen Wellnesshotels Voigt ein Hausverbot ausgesprochen hatte.

Nun will Voigt möglicherweise Verfassungsbeschwerde einlegen. Der Bundesgerichtshof hatte das Hausverbot im Wesentlichen bestätigt. Voigt sagte nach dem Urteil: "Das ist natürlich nicht das Ziel, was wir erreichen wollten, und deshalb werden wir rechtlich prüfen, ob wir damit ans Bundesverfassungsgericht beziehungsweise später an den europäischen Gerichtshof gehen."

Nach dem Urteil dürfen die Hotelbetreiber demnach in der Regel frei entscheiden, wem sie den Zutritt gestattet und wem nicht. Dies gilt laut BGH aber nicht, wenn eine Buchung schon bestätigt wurde.

Im konkreten Fall erklärte das Gericht deshalb ein Hausverbot gegen Ex-NPD-Chef Udo Voigt in einem Hotel im brandenburgischen Bad Saarow für rechtswidrig. Voigt hatte vom im Dezember 2009 vier Tage im Wellnesshotel "Esplanade“ verbringen wollen. Der Aufenthalt war von Voigts Frau für das Ehepaar gebucht und von einem Touristikunternehmen zunächst bestätigt worden. Doch das Luxushotel erteilte Voigt schließlich mit Schreiben vom 23. November 2009 ein Hausverbot. Die rechtsextreme politische Überzeugung des damaligen NPD-Bundesvorsitzenden sei nicht mit dem Ziel des Hauses zu vereinbaren, "jedem Gast nach Möglichkeit ein exzellentes Wohlfühlerlebnis zu bieten“, hieß es.

SPD- und Grünen-Politiker reagierten positiv auf das Urteil: Brandenburgs Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) wertete das BGH-Urteil als "Ermutigung für Zivilcourage“. Auch die Grünen-Bundesvorsitzende Claudia Roth betonte: "Der Kampf gegen Rechtsextremismus, Rassismus, Islamfeindlichkeit, Antisemitismus und Homophobie braucht genau diese Art von Zivilcourage und Engagement.“

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Die gegen das Hausverbot gerichtete Klage Voigts war vor dem Landgericht Frankfurt/Oder und dem Oberlandesgericht Brandenburg gescheitert. Es sei davon auszugehen, dass sich andere Gäste durch die Anwesenheit des NPD-Chefs provoziert fühlen könnten, hieß es zur Begründung. Der 59-jährige Voigt, der mit seiner Revision nun einen Teilerfolg errang, war bis November 2011 Bundesvorsitzender der rechtsextremen Partei.

Der BGH bestätigte nun zwar grundsätzlich die Entscheidung der Vorinstanzen. Im vorliegenden Fall hätten Voigt und seine Ehefrau aber mit der Bestätigung der Buchung einen Anspruch gegen das Hotel erworben, ihnen den gebuchten Aufenthalt zu gestatten. Hier würden die üblichen Vertragsregeln gelten.

Ein Hausverbot könne in einem solchen Fall nur erteilt werden, wenn "besonders gewichtige Sachgründe“ vorlägen. Diese seien hier nicht anzunehmen. Es habe nicht die Befürchtung bestanden, dass Voigt beim Aufenthalt im "Esplanade“ durch Äußerung rechtsextremer Thesen "Unruhe stiften“ würde. Zwei frühere Aufenthalte Voigts in dem Hotel waren unbeanstandet geblieben.

Hintergrund: Das ist Udo Voigt

Udo Voigt war von 1996 bis November 2011 Bundesvorsitzender der rechtsextremen NPD. Schon als 16-Jähriger war der aus dem nordrhein-westfälischen Viersen stammende Voigt 1968 in die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) eingetreten.

Die NPD war 1964 durch einen Zusammenschluss der Deutschen Reichspartei (DRP) mit kleineren rechten Organisationen in Hannover gegründet worden. Nach Angaben des Verfassungsschutzes ist die NPD inzwischen "eine ideologisch festgefügte Partei mit einer geschlossenen rechtsextremistischen Weltanschauung“.

Der gelernte Metallflugzeugbauer Voigt diente bei der Bundeswehr bis 1984 als Zeitsoldat, wurde wegen seiner aktiven NPD-Mitgliedschaft aber nicht als Berufssoldat übernommen. Voigt studierte anschließend in München Politikwissenschaft. Zugleich stieg er in der rechtsextremen Partei immer weiter auf. Voigt war Landesvorsitzender der NPD in Bayern, bevor er zum Bundesvorsitzenden gewählt wurde.

In Voigts Amtszeit als NPD-Chef fiel das von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat beantragte NPD-Verbotsverfahren, das im März 2003 wegen der V-Mann-Problematik letztlich eingestellt wurde. Voigt musste sich zudem mehrfach mit strafrechtlichen Vorwürfen auseinandersetzen.

Udo Voigt hielt sich rund 15 Jahre an der Spitze der NPD, die immer wieder auch mit schweren Finanzproblemen zu kämpfen hatte. Auf dem Parteitag im brandenburgischen Neuruppin am 13. November 2011 löste schließlich der sächsische NPD-Chef Holger Apfel den heute 59-jährigen Voigt als Bundesvorsitzender der rechtsextremen Partei ab.

Von Norbert Demuth mit dpa