Regierung strebt Grundgesetzänderung bei Bildungspolitik an, doch der Plan droht zu scheitern

Hamburg/Berlin. Erst mal soll sich nur ein einziges Wort ändern im Artikel 91b, Absatz 1, Nummer 2 des Grundgesetzes. Bisher heißt es, dass Bund und Länder bei der Förderung von "Vorhaben der Wissenschaft und Forschung an Hochschulen" zusammenarbeiten können. Nun kommt das Wort "Einrichtungen" hinzu. Damit sollen Bund und Länder dauerhaft zusammenarbeiten dürfen, wenn es um die Förderung von Wissenschaft und Forschung an den Hochschulen geht. Bislang ist das nur bei thematisch oder zeitlich begrenzten "Vorhaben" möglich wie im Hochschulpakt oder bei der Exzellenzinitiative, dem Elite-Wettbewerb der Universitäten, der aber 2017 ausläuft. So kann der Bund derzeit nur Einrichtungen fördern, die der Hochschule nahestehen - etwa die Deutsche Forschungsgemeinschaft oder die Helmholtz-Gemeinschaft, die mit Geld von dem Bund ausgestattet werden.

Denn: Bildung ist in Deutschland Ländersache. Mit der ersten Föderalismusreform 2006 bekamen die Länder das Sagen über die Schulen und Hochschulen. Seitdem steht auch das Kooperationsverbot im Grundgesetz. Es verbietet dem Bund, sich inhaltlich und finanziell in die Bildungshoheit der Länder einzumischen. Mit der Änderung des Grundgesetzes, die am Sonntagabend von den Spitzen der schwarz-gelben Koalition beschlossen wurde, sollen die Hochschulen stärker durch Geld aus dem Bund unterstützt werden. "Damit kommt sie den Studentinnen und Studenten zugute", sagte Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) in Berlin. Schon in einem Jahr soll die neue Regelung in Kraft treten.

Der Präsident der Universität Hamburg, Dieter Lenzen, begrüßt Schavans Vorstoß. Die Gesetzesänderung sei Voraussetzung für eine wirksame Verstetigung der Exzellenzeinrichtungen, aber auch für neue Institutionen innerhalb der Hochschulen, sagte er dem Hamburger Abendblatt. "Die Länder allein sind dazu nicht mehr in der Lage." Allerdings würden die Länder damit "ein Stück der Verantwortung und der Zuständigkeit mit dem Bund teilen müssen", hob Lenzen hervor. Etwa bei Gesetzesvorhaben, die die Verfügung von Bundesmitteln berühren.

Doch noch ist nicht sicher, ob das neue Gesetz überhaupt jemals in Kraft tritt. Denn: Schavan kann das Grundgesetz nur mit einer Zweidrittelmehrheit in Parlament und Bundesrat ändern. Dafür braucht sie die Zustimmung der SPD. Und die kritisiert die Pläne der Regierung. Das Verbot einer Bildungskooperation nur für den Bereich Wissenschaft aufzuheben sei nicht ausreichend. Das sei die mit den Ländern abgestimmte Position der SPD. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Swen Schulz sagte: "Es geht CDU/CSU und FDP nur um Eliteförderung an Bundes-Unis, aber nicht um Ganztagsschulen und bessere Förderung der Schülerinnen und Schüler." Auch die Grünen fordern vor allem mehr Geld vom Bund für die Schulen. Zudem wollen die Bundesländer zwar das Verbot der Zusammenarbeit abschaffen - gleichzeitig aber ihre Autonomie in Fragen der Bildung sichern. Möglich also, dass sich vorerst nicht einmal ein einziges Wort im Grundgesetz ändern wird.