Karlsruhe. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, sieht gute Chancen für die Einführung einer sogenannten Mutwillensgebühr bei "offensichtlich aussichtslosen" Verfassungsbeschwerden. Sie solle noch 2012 Gesetz werden, sagte Voßkuhle. Die Gebühr soll notorische Kläger abschrecken und die Richter entlasten. Beim Bundesverfassungsgericht gingen 2011 im sechsten Jahr hintereinander jeweils mehr als 6000 Beschwerden ein.