Bundesgerichtshof verwirft Beschwerde gegen Untersuchungshaft

Karlsruhe. Der für Staatsschutzsachen zuständige Strafsenat sah die Einwendungen der Anwälte als "unbegründet" an. Deshalb bleibt die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe in Untersuchungshaft. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf gestern die Haftbeschwerde der 37-Jährigen. Das mutmaßliche Mitglied der Zwickauer Terrorzelle hatte sich gegen den Haftbefehl wegen Verdachts der Bildung einer terroristischen Vereinigung und der besonders schweren Brandstiftung gewandt. Zschäpe sitzt seit 8. November 2011 in Untersuchungshaft. Die Anwälte Zschäpes hatten moniert, der Vorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung sei nicht ausreichend belegt.

Der BGH-Strafsenat hält Zschäpe dagegen für dringend verdächtig, 1998 mit Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos die rechtsterroristische Vereinigung Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) gegründet zu haben. Zschäpe soll der Gruppe "bis zum Tod von Böhnhardt und Mundlos am 4. November 2011 angehört" haben. Zudem bestehe der dringende Verdacht, dass sie zur Vernichtung von Beweismitteln die von der Terrorzelle genutzte Wohnung in Zwickau in Brand gesetzt hat.

Dem NSU seien nach derzeitigem Ermittlungsstand unter anderem neun Morde an Kleinunternehmern türkischer und griechischer Herkunft in mehreren deutschen Städten zwischen 2000 und 2006 sowie der Mord an der Polizeibeamtin Michèle Kiesewetter am 25. April 2007 in Heilbronn zuzurechnen. In dem BGH-Beschluss heißt es, es sei "im Einzelnen" nicht ermittelt, welche NSU-Mitglieder die Morde jeweils begangen hätten. Zschäpe sei innerhalb der Gruppierung aber eng mit den beiden weiteren Mitgliedern verbunden gewesen und habe laut Aussagen anderer Beschuldigter "eine im Verhältnis zu Böhnhardt und Mundlos durchaus gleichberechtigte Stellung" innegehabt, betonte der BGH.

Auf "eine bis zuletzt enge persönliche Verbindung der Beschuldigten mit Böhnhardt und Mundlos sowie auf ihre innere Übereinstimmung mit deren Überzeugungen" lasse sich auch aus einer Äußerung Zschäpes am Tag ihrer Festnahme schließen. In der Vernehmung durch einen Polizeibeamten habe sie damals gesagt, man sei gemeinsam untergetaucht, die beiden seien fortan ihre "Familie" gewesen.

Nach Einschätzung des BGH-Strafsenats bestünde bei einer Freilassung der in Köln inhaftierten Zschäpe Fluchtgefahr. "Nach den Umständen kann nicht ausgeschlossen werden, dass ohne den Vollzug der Untersuchungshaft die alsbaldige Ahndung und Aufklärung der Taten gefährdet wäre", heißt es in dem Beschluss.

Unterdessen zeichnet sich die Einsetzung eines weiteren Untersuchungsausschusses zur neonazistischen Terrorzelle ab. Nach dem Bundestag und dem Thüringer Landtag setzt nun auch das sächsische Parlament einen solchen Ausschuss ein. Linke, SPD und Grüne legten gestern in Dresden einen gemeinsamen Antrag vor. Da die schwarz-gelbe Koalition eine umfassende Aufklärung bislang verwehrt habe, greife man nun zum letzten Mittel, begründeten die Oppositionsparteien ihr Vorgehen. Der Ausschuss wird voraussichtlich in der kommenden Woche vom Landtag beschlossen und soll untersuchen, ob die Terrorzelle durch Versäumnisse sächsischer Behörden unentdeckt vom Freistaat aus agieren konnte.