Karlsruhe. Die Regelungen zur Speicherung und Herausgabe von Nutzerdaten, Passwörtern und PIN-Codes an Ermittlungsbehörden und andere staatliche Stellen sind teilweise verfassungswidrig. Die Regeln verletzten zum Teil das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, entschied das Bundesverfassungsgericht. Zwei Beschwerdeführer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hatten bereits 2005 Verfassungsbeschwerde gegen die Regelungen des Telekommunikationsgesetzes eingelegt (Az.: 1 BvR 1299/05).

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar begrüßte die Entscheidung: "Erneut sorgt das Bundesverfassungsgericht für einen verbesserten Grundrechtsschutz." Das Urteil "verdeutlicht, dass ein Zugriff auf Telekommunikationsdaten immer nur unter Wahrung des Fernmeldegeheimnisses zulässig ist und der Gesetzgeber noch etliche Hausaufgaben zu erledigen hat", so Schaar. Die Richter des Ersten Senats erklärten eine Vorschrift für verfassungswidrig, die Polizei und Nachrichtendiensten den Zugriff auf Passwörter und PIN-Codes ermöglicht - etwa um ein beschlagnahmtes Mobiltelefon auszulesen oder E-Mail-Konten zu durchsuchen. Die Regelung widerspreche dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, weil sie den Zugriff auf die Codes unabhängig davon erlaubt, ob eine Nutzung der Daten durch die Behörde erlaubt sei. Die Richter setzten dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 30. Juni 2013, um eine neue Regelung zu schaffen. Bis dahin gilt die Bestimmung mit Einschränkungen weiter.

Unzulässig ist auch die Abfrage von Auskünften über den Inhaber einer dynamischen IP-Adresse. Diese identifiziert jeden Internetnutzer, wird aber regelmäßig gewechselt. Hier liegt nach Auffassung des Gerichts ein Eingriff in das Telekommunikationsgeheimnis vor, weil die Provider für die Identifizierung einer dynamischen IP-Adresse die Verbindungsdaten ihrer Kunden sichten müssen.

Die Richter bestätigten hingegen die Regelung, wonach Telefonkunden auch für vorausbezahlte Mobilfunkkarten Namen, Anschriften und Geburtsdaten angeben müssen. Hiergegen wollen die Beschwerdeführer nun vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg klagen. "Es ist ein großer Erfolg unserer Beschwerde, dass das Bundesverfassungsgericht der ausufernden staatlichen Identifizierung von Internetnutzern einen Riegel vorschiebt und die Anonymität unserer Internetnutzung schützt", sagte Beschwerdeführer Patrick Breyer von der Piratenpartei in Schleswig-Holstein.