Köln. Verlangen Arbeitslose nach einer Scheidung Unterhalt, müssen sie nachweisen, dass sie sich umfangreich bewerben. Das hat das Oberlandesgericht Köln entschieden (Az.: 4 WF 51/11). In dem vom Deutschen Anwaltverein geschilderten Fall hatte eine Frau von ihrem früheren Mann nachehelichen Unterhalt verlangt. Um ihre Bemühungen um einen Arbeitsplatz nachzuweisen, verwies sie auf insgesamt 40 Bewerbungen innerhalb eines halben Jahres. Doch das Gericht hielt die Anzahl der Bewerbungen für zu niedrig. Die Lage am Arbeitsmarkt erfordere zudem Flexibilität zum Umlernen. Die Frau hätte sich zum Beispiel auf Stellen in der Kinder- und Seniorenbetreuung bewerben können, meinten die Richter. Dort bestehe ein erheblicher Arbeitskräftebedarf. Die Klage auf Unterhalt wurde abgewiesen.