Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat eine Beschwerde von Sportschützen gegen das 2009 nach dem Schulmassaker von Winnenden verschärfte Waffengesetz nicht zur Entscheidung angenommen. Sieben Waffenbesitzer wollten sich gegen Regelungen zur sicheren Aufbewahrung von Schusswaffen wehren: Die vorgesehenen unangekündigten Kontrollen bei Waffenbesitzern seien ein "gravierender Eingriff in das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung" (Az.: 2 BvR 1644/10).