Mappus und Stächele müssen sich Untersuchungsausschuss stellen, aber kein Ermittlungsverfahren fürchten.

Stuttgart. Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft wird kein Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen baden-württembergischen Ministerpräsidenten Stefan Mappus und den früheren Finanzminister Willi Stächele (beide CDU) einleiten. Die Anhaltspunkte für Untreue im Zusammenhang mit dem Erwerb der EnBW-Aktien reichten dafür nicht aus, teilte die Behörde mit. Nach der Entscheidung des Staatsgerichtshofs Baden-Württemberg, den Deal wegen fehlender Zustimmung des Parlaments für verfassungswidrig zu erklären, waren bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart neun Anzeigen eingegangen. Auch gegen am Geschäft beteiligte Rechtsanwälte und Investmentbanker wird nach Angaben der Behörde nicht wegen Beihilfe zur Untreue ermittelt.

Weder die Anzeigen, noch die in den Medien geschilderten Umstände, noch das Urteil des Staatsgerichtshofs hätten über den Verstoß gegen die Landesverfassung hinaus strafrechtlich relevantes Fehlverhalten offenbart. Die Staatsanwaltschaft prüfte nach eigenen Angaben nicht den Kauf der EnBW-Aktien vom französischen Konzern EdF an sich; vielmehr nahm sie die von Mappus und Stächele ebenfalls am Parlament vorbei gegebene Ausfallgarantie für das Landesunternehmen Neckarpri unter die Lupe, das die Anteile erworben hatte. Laut dem Urteil des Staatsgerichtshofes hätte dafür eine Ermächtigung des Parlaments eingeholt werden müssen.

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Die Neckarpri beanspruchte die Garantie bislang nicht. Durch das Garantieversprechen sei dem Land unmittelbar kein Vermögensschaden entstanden, hieß es. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass auch bei pflichtgemäßem Verhalten ein Schaden hätte eintreten können. Einen möglichen Schaden hätten die beiden Politiker aber sicherlich auch nicht gebilligt. Der Landtag hat dem Garantieversprechen nachträglich zugestimmt.

Der frühere Regierungschef Mappus hatte im Dezember 2010 für 4,7 Milliarden Euro 46,5 Prozent EnBW-Anteile von den Franzosen gekauft, ohne das Parlament damit zu befassen. Er soll dazu auch im EnBW-Untersuchungsausschuss des Landtags aussagen. Die Behörde unterstrich, sollten dabei wesentliche neue Umstände aufgedeckt werden, werde sie prüfen, ob strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegt. (dpa)