Berlin. Das Kanzleramt und der Bundesnachrichtendienst verweigern nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts zu Unrecht die Freigabe von Unterlagen zu NS-Verbrecher Adolf Eichmann, der 1962 hingerichtet wurde. Wie der "Spiegel" berichtet, will der BND Teile der Eichmann-Akten nur geschwärzt herausgeben. Der BND soll Eichmanns Versteck in Argentinien bereits 1952 gekannt haben.